Neue Förderung von Forschung und Entwicklung

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Was bedeutet das Für Sie?

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere auch F&E-Aufträge. 60 % der Kosten eines Auftrags sind förderfähige Aufwendungen im Sinne des neuen Gesetzes. Es war also noch nie so günstig F&E-Aufträge zu finanzieren. Ohne aufwändige Anträge für öffentlich geförderte Projekte und ohne die damit verbundene Veröffentlichungspflicht, werden nun F&E-Projekte, die wir für Sie durchführen mit 60% gefördert.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie heute – bieten F&E-Projekte wichtige Chancen der technologischen Neuorientierung. Erschließen Sie mit uns gemeinsam neue Möglichkeiten!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Dr. Wolfgang Kollenberg: w.kollenberg@wzr.cc und Dr. Dieter Nikolay: d.nikolay@wzr.cc

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Die Bestimmung der offenen Porosität und Rohdichte ist neben der Bestimmung der Festigkeit die häufigste Analyse, die wir bei uns im Haus durchführen – und auch eine der simpelsten. Trotzdem ist sie eine der wichtigsten Prüfmethoden, um eine Probe (zum Teil sogar zerstörungsfrei) zu charakterisieren. Denn über die offene Porosität können direkt Schlüsse auf andere physikalische Eigenschaften gezogen werden.

Neue Geräte bei WZR

Wer uns auf unserer Tagung „Keramik+“ oder zu einem späteren Zeitpunkt besucht hat, wird ihn schon gesehen haben: Unseren neuesten 3D-Drucker. Der CeraFab S65 der Firma Lithoz arbeitet nach dem VPP-Verfahren, bei dem ein partikelgefülltes Harz durch Licht ausgehärtet wird und welches auch das Drucken von sehr filigranen Strukturen erlaubt. Mehr Informationen zum VPP-Verfahren haben wir hier zusammengestellt.

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