Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Was bedeutet das Für Sie?
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere auch F&E-Aufträge. 60 % der Kosten eines Auftrags sind förderfähige Aufwendungen im Sinne des neuen Gesetzes. Es war also noch nie so günstig F&E-Aufträge zu finanzieren. Ohne aufwändige Anträge für öffentlich geförderte Projekte und ohne die damit verbundene Veröffentlichungspflicht, werden nun F&E-Projekte, die wir für Sie durchführen mit 60% gefördert.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie heute – bieten F&E-Projekte wichtige Chancen der technologischen Neuorientierung. Erschließen Sie mit uns gemeinsam neue Möglichkeiten!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Dr. Wolfgang Kollenberg: w.kollenberg@wzr.cc und Dr. Dieter Nikolay: d.nikolay@wzr.cc